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Die Kosten der Leistungen von Rechtsanwälten und die Gebühren der Ge- richte sowie Verwaltungsbehörden sind in Österreich detailliert gesetzlich geregelt.
Die erste anwaltliche Kurzberatung ist kostenlos, sofern keine Erörterung komplexer Sachverhalte erforderlich ist. Im Zusammenhang damit ist dar- auf hinzuweisen, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen ohnedies einen sogenannten Beratungsrechtsschutz gewähren, welcher eine kosten- lose anwaltliche Kurzberatung ermöglicht. Gerne werden die voraussichtli- chen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung bekannt- gegeben.
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