Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer

Arbeitsrecht

Gerade in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, sei es bei der Ver-
fassung von Dienstverträgen oder der Auflösung von Arbeitsver-
hältnissen und Geltendmachung von daraus resultierenden An-
sprüchen, ist nicht nur die Kenntnis der gesetzlichen Bestimmun-
gen, sondern auch der oberstgerichtlichen Rechtsprechung erfor-
derlich. Die Kanzlei Dr. Roland Garstenauer, Salzburg, setzt sich
umfassend für die arbeitsrechtlichen und betrieblichen Belange
ihrer Klienten ein.

Bei einer Kündigung oder Entlassung werden von Rechts-
anwalt Dr. Garstenauer sämtliche Ansprüche geprüft und es sind in
diesem Zusammenhang oft Fristen sowie Termine zu beachten. Eine
Kündigung oder Entlassung muss vom Dienstnehmer nicht hingen-
ommen werden, sondern kann unter gewissen Voraussetzungen be-
kämpft werden. Dabei hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Kündigungs-entschädigung bzw. Schadenersatz. Aber auch für den Arbeitgeber sind Kündigungsfristen und -termine einzuhalten, was von Rechtsanwalt Dr. Garstenauer berücksichtigt wird. Für Arbeitgeber ist es oft entscheidend,
darauf zu achten, dass etwa Probezeiten nicht uneingeschränkt verein-
bart werden oder Arbeitnehmer wegen Dienstverfehlungen nur aus
wichtigen Gründen entlassen werden können. Die Entlassung ist unver-
züglich auszusprechen, andernfalls kann der Entlassungsgrund unwirk-
sam sein.