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Gerade in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, sei es bei der Ver- fassung von Dienstverträgen oder der Auflösung von Arbeitsver- hältnissen und Geltendmachung von daraus resultierenden An- sprüchen, ist nicht nur die Kenntnis der gesetzlichen Bestimmun- gen, sondern auch der oberstgerichtlichen Rechtsprechung erfor- derlich. Die Kanzlei Dr. Roland Garstenauer, Salzburg, setzt sich umfassend für die arbeitsrechtlichen und betrieblichen Belange ihrer Klienten ein.
Bei einer Kündigung oder Entlassung werden von Rechts- anwalt Dr. Garstenauer sämtliche Ansprüche geprüft und es sind in diesem Zusammenhang oft Fristen sowie Termine zu beachten. Eine Kündigung oder Entlassung muss vom Dienstnehmer nicht hingen- ommen werden, sondern kann unter gewissen Voraussetzungen be- kämpft werden. Dabei hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Kündigungs-entschädigung bzw. Schadenersatz. Aber auch für den Arbeitgeber sind Kündigungsfristen und -termine einzuhalten, was von Rechtsanwalt Dr. Garstenauer berücksichtigt wird. Für Arbeitgeber ist es oft entscheidend, darauf zu achten, dass etwa Probezeiten nicht uneingeschränkt verein- bart werden oder Arbeitnehmer wegen Dienstverfehlungen nur aus wichtigen Gründen entlassen werden können. Die Entlassung ist unver- züglich auszusprechen, andernfalls kann der Entlassungsgrund unwirk- sam sein.
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