Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer

Familien- und Scheidungsrecht

Die überwiegende Anzahl der Scheidungen erfolgt nicht in Form einer
gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern einvernehmlich. Unterhalt
und Vermögen der Ehepartner lassen sich oft ohne gerichtliche Zuhilfe-
nahme einverständlich regeln. Auch familienrechtliche Probleme sollten,
wenn möglich, ausschließlich einvernehmlich und unter Einbindung bei-
der Ehepartner gelöst werden. Die Kanzlei Dr. Garstenauer in Salzburg
steht mit einem hochqualifizierten Team zur Verfügung, wobei der Vollständigkeit halber auf die Möglichkeit der sogenannten Mediation hingewiesen wird.

Falls die Versuche einer sinnvollen außergerichtlichen Lösung scheitern, müssen unter Beachtung der bestehenden Fristen rasch und zielführend gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Anwalt Dr. Garstenauer prüft bei Vorliegen von Scheidungsgründen die Erfolgsaussichten einer Scheidungsklage bei Gericht. Die Klagseinbringung schließt eine spätere einvernehmliche Lösung nicht aus.

Eine Scheidung bzw. Trennung hat weitreichende Auswirkungen auf das Vermögen der Betroffenen und die Obsorge von Kindern. Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer berät seine Mandanten in sämtlichen sozial- und pensionsrechtlichen Fragen, aber auch in vermögens- und besuchsrecht-
lichen Fragen, welche mit einer Trennung von Ehepartnern verbunden ist.