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Das Sekretariat der Kanzlei Dr. Garstenauer steht den Klienten für die kostengünstige Erstellung von Grundbuchs- und Firmenbuchauszügen jederzeit zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der konkreten Fall- gestaltung und maßgeschneidert auf die persönlichen Bedürfnisse werden Kauf- und Mietverträge erstellt.
Die gesamte Kaufvertragsabwicklung bis zur Grundbuchseintragung wird von der Kanzlei treuhändisch durchgeführt, wobei auch steuerrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer ist Mitglied der Treuhandrevision der Salzburger Rechtsanwaltskammer.
Gerade im Kaufvertragsrecht ist eine professionelle Abwicklung im Rahmen einer Treuhandschaft durch einen verlässlichen Vertreter erforderlich, wo- bei es gleichgültig ist, ob es sich dabei um eine Wohnung, ein Einfamilien- haus, ein Zinshaus oder eine gewerblich genutzte Liegenschaft handelt. Anwalt Dr. Garstenauer übernimmt die Treuhandschaft und gewährleistet damit, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer bis zur Eigentumseintragung im Grundbuch abgesichert sind.
Bei der Erstellung von Mietverträgen ist nicht nur auf das jeweilige Miet- objekt, sondern insbesondere auf die für das Mietobjekt jeweils gelten- den miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen Bedacht zu nehmen. Rechtlich mögliche Befristungen von Verträgen sind sowohl für Vermieter als auch für Mieter zu beachten, aber auch vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten.
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