Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer

Strafrecht

Rechtsanwalt Dr. Garstenauer und seine Kooperationspartner stehen Ihnen auch als Verteidiger in Strafsachen gerne zur Verfügung. In vielen Fällen ist eine rasche und umfassende Informationsaufnahme zunächst Grundvoraussetzung für eine zielführende Verteidigung.

Ein Verkehrsunfall mit Körperverletzung kann zu einem gerichtlichen Straf-
verfahren führen. Allerdings kann das Gericht von einer Strafe absehen, wenn keine schwere Schuld vorliegt und eine befriedigende Lösung mit
dem Opfer im Rahmen der sogenannten Diversion gefunden wird. Rechts-anwalt Dr. Roland Garstenauer unterstützt Klienten dabei, Beweise zu sichern und verteidigt seine Mandanten im Strafverfahren vor Gericht, begleitet sie aber auch zu Vernehmungen vor der Polizei, nimmt Akten-
einsicht und bereitet seine Mandanten auf den Prozess vor. Geschädigte haben das Recht sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anzuschließen und Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Auch in diesen Verfahren vertritt Rechtsanwalt Dr. Garstenauer Opfer und Geschädigte.