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Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer steht bei Verkehrsunfällen und Skiunfällen zur Verfügung und hat beste Kontakte zu nahezu sämtlichen Haftpflichtversicherungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ausländische Verkehrsteilnehmer am Verkehrsunfall beteiligt sind. Anwalt Dr. Garstenauer verfügt auch zu ausländischen Haftpflichtversicherern beste Kontakte. Die Schadenersatzansprüche von Geschädigten, insbesondere Reparaturkostenersatz und Schmerzengeld bei Verletzungen, werden nicht selten außergerichtlich und unkompliziert ohne Kostenbelastung für den Klienten geregelt.
Nach eingehender Besprechung des Verkehrsunfalls wird von Rechtsanwalt Dr. Garstenauer abgeklärt, ob ausschließlich Schadenersatz aufgrund von Sachschäden oder aber auch Schadenersatz aufgrund von Personenschä- den, sohin Verletzungen, eingefordert wird. Gemäß aktueller Rechtsprech- ung sind auch Trauer- bzw. Schockschäden ersatzfähig. Sämtliche Schadenersatzforderungen werden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung eingefordert.
Aber auch bei Sportunfällen, insbesondere Skiunfällen, werden die Interes- sen der Geschädigten bestmöglich vertreten und die Schadenersatzforde- rungen geltend gemacht.
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