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Verwaltungs- und VerwaltungsstrafrechtDie Vertretung vor sämtlichen Verwaltungsbehörden wird von der Kanzlei Dr. Roland Garstenauer übernommen, sei es in baurechtlichen, kraftfahrzeug-, führerscheinrechtlichen oder anderen Verwaltungsangelegenheiten. In Verwaltungsstrafsachen werden die Klienten vor den Verwaltungsstrafbehörden ebenfalls umfassend vertreten, wobei in diesen Fällen beste Kontakte zu Behörden und Ämtern bestehen. Rechtsanwalt Dr. Garstenauer klärt zunächst ab, ob eine Rechtsschutz-versicherung die Vertretungskosten übernimmt. Gegebenenfalls hat der Mandant keine Kostenbelastung. Bei Verhängung einer Geldstrafe aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder auch eines Führerschein- entzugsverfahrens wird unverzüglich Einsicht in den Verwaltungsstrafakt der Behörde genommen und in der Folge eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Falls bereits eine Geldstrafe bzw. ein Bußgeld verhängt wurde und ein behördlicher Bescheid vorliegt, muss der Bescheid innerhalb der Rechtsmittelfrist bekämpft werden. Anwalt Dr. Garstenauer stellt sicher, dass unverzüglich Rechtsmittel, wie etwa ein Einspruch oder eine Berufung, fristgerecht eingebracht werden. |
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